Im Spitzengespräch zum kommunalen Finanzausgleich war es möglich, mit Blick auf die hohe Priorität von Bildungsinvestitionen im Freistaat den Haushaltsansatz für die Fördermittel nach Art. 10 FAG im Doppelhaushalt 2011/2012 mit insgesamt 500 Mio. € festzulegen. Hierin enthalten sind Verstärkungsmittel im Umfang von 60 Mio. €, die im nächsten Jahr aus dem Sonderprogramm „Aufbruch Bayern" beigesteuert werden.
Wie der CSU-Landtagsabgeordnete Eberhard Sinner informierte, fließen In den Landkreis Main-Spessart davon 506.000 €. Folgende Projekte werden vom Staat gefördert:
Generalsanierung der Sporthalle und Neubau eines Allwetterplatzes der Gemeinde Esselbach mit 80.000 €
Umbau, Erweiterung und Sanierung des Kindergartens der Kath. Kirchenstiftung Himmelstadt mit 11.000 €
Generalsanierung der Grundschule und Turnhalle in Karbach mit 300.000 €
Der Landkreis Main-Spessart erhält für die Beschaffung einer Brau- und Abfüllanlage, sowie Umbaumaßnahmen im Zuge der Neuordnung des Berufsfeldes „Brauer und Mälzer" für die Berufsschule Karlstadt 55.000 €
Die Gemeinde Mittelsinn erhält für die Generalsanierung der Kindertageseinrichtung 10.000 €.
Die Stadt Rieneck erhält für die Generalsanierung der Grundschule mit Turnhalle 50.000 €.
Der Markt Thüngen wird für die Generalsanierung der Kindertageseinrichtung mit 60.000 € gefördert
In diesem Jahr werden den Kommunen für die Durchführung ihrer Hochbaumaßnahmen (insbesondere Schulen und schulische Sportanlagen sowie Kindertageseinrichtungen) insgesamt rund 271 Mio. € aus Mitteln des Art. 10 FAG bewilligt. Nahezu die Hälfte dieser Zuweisungen kann mit Ausgabemitteln bedient werden, die heuer entsprechend dem Baufortschritt der Förderprojekte zur Auszahlung gelangen. Der Rest entfällt auf die im Staatshaushalt ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen, deren Auszahlung bereits Anfang 2012 möglich wird. Die Regierungen sind wie in den Vorjahren angewiesen, die Fördermittel vorrangig für bereits anfinanzierte und baulich vollendete Maßnahmen einzuplanen.
Mit den verfügbaren Mitteln des Art. 10 FAG kann der von den Kommunen angemeldete Bedarf für 2011 - wie bereits in den Vorjahren - vollumfänglich gedeckt werden. Die kommunalen Hochbaumaßnahmen werden somit auch in diesem Jahr auf unverändert hohem Niveau gefördert. Damit wird der Freistaat als Partner der Kommunen gerade im wichtigen Bereich Bildung erneut seiner Verantwortung für die Schaffung und Aufrechterhaltung einer ausgewogenen Infrastruktur innerhalb Bayerns gerecht.